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FTA - Grundgesetzsynopse 1949 - 2009

Grundgesetzsynopse
(Rev. 2009)

Eine Verfassung ( bei uns Grundgesetz genannt) ist integraler Bestandteil einer - in diesem Falle bürgerlichen - Demokratie. Die Geburtsstunde des bundesdeutschen Grundgesetzes schlug 1949. Die Väter und Mütter dieser Verfassung hatten noch konkret vor Augen, was Nazi-Barbarei und Krieg angerichtet hatten, waren teilweise auch selbst direkt davon betroffen.

So wundert es nicht, daß die Urfassung keine bewaffneten Streitkräfte vorsah.

Der antifaschistische Geist des Grundgesetzes wird auch heute noch in Art. 139 wachgehalten, wenngleich die Realisierung dieses antifaschistischen Auftrages in der Praxis verkümmert ist.

Sie ermöglichte auch Sozialisierungen (was auch heute noch der Fall ist, Art. 15).

Die Urfassung ist nicht eindeutig auf ein kapitalistisches Wirtschaftssystem festgelegt, wenngleich die Lehre der der Herrschenden immer betont, daß der Kapitalismus - salopp formuliert - das Grundgesetz ist. Schließlich gab es nicht nur in der KPD, sondern auch in der Ur-CDU und etlichen anderen Parteien der frühen Nachkriegszeit nennenswerte antikapitalistische Strömungen. Wie wir aus der Nachschau wissen, setzte die Zeit der Wendehälse recht bald wieder ein.

Das Grundgesetz ist nicht sakrosankt.

Es unterliegt, wie jedes Gesetz den Änderungen des politischen Willens. Bislang gab es über 30 Gesetze , mit denen das Vorschriften abgeändert eingeführt und auch aufgehoben wurden. Diese Änderungsgesetze betrafen häufig mehrere Artikel gleichzeitig . Die Vielzahl der Änderungen besagt nichts über deren Inhalt, vieles ist schlicht duch Zeitablauf obsolet.

Eigentlich diente diese - sehr schlicht gehaltene - Synopse eher der persönlichen Neugierde: wie sah das Ur-Grundgesetz aus, was hat sich wo geändert? Ein erstes Problem war es, die 49er-Verfassung überhaupt im Netz aufzuspüren. Im Riesenapparat der TU Berlin lag schließlich das Objekt der Begierde:
http://user.cs.tu-berlin.de/~gozer/verf/ggbrd1949/0.cgi

Die aktuelle (Ver)Fassung zu finden war dagegen eine Kleinigkeit. Bei iuris ist beispielsweise die Version immer aktuell im Netz:
http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/gg/index.htm

Doch vielleicht sind auch andere Menschen neugierig, wie es der Verfassung im Laufe der Zeit ergangen ist...

Es könnte auch bereits ein Abgesang auf diese Verfassung sein, wenn man die Bemühungen um eine europäische Verfassung betrachtet.

Die EU-Verfassung wird eine eindeutig pro-kapitalistische Verfassung sein. Wird das Artikel 15 das Genick brechen, wenn man auf dem legalen Weg verbleibt?

Es wird eine Verfassung sein, die - wohl ein trauriges Unikum der Rechtsgeschichte - die Verpflichtung zu mehr Rüstung festschreibt. Ist das das Ende des Artikels 4 Abs. 3, der Kriegsdienstverweigerung?

Sind Antikriegsdemonstranten - die die aggressive Militärpolitik nicht nur der einzelnen EU-Staaten, wie Großbritannien und die bereits im rechtsfreien Raum straflos "duldenden" BRD, sondern auch die kriegerischen Wirtschaftsgemeinschaft EU künftig häufiger und zahlreicher auf die Straßen treiben wird - bald Verfassungsfeinde? Wird "het berufsverbot" ihretwegen unfröhliche Urständ treiben?

Die Befürchtungen, die sich hinter diesen vielleicht auch als provokativ empfundenen Fragen verbergen, sind durchaus real. Aber schließlich ist auch die beabsichtigte EU-Verfassung eine Provokation - für Demokrat/innen. Das Grundgesetz gilt es dagegen als demokratische Errungenschaft zu verteidigen.

Wichtige Hinweise für die Benutzung:

Die Synopse - erstmalig ins Netz gestellt in der Fassung per Weihnachten 2003 - wird nicht mehr aktualisiert werden. Sie verbleibt auf dem Bearbeitungsstand 21.05.2009, zwei Tage vor dem 60. Geburtstag der Verfassung.

Die in eckigen Klammern gesetzten Überschriften zu den Artikeln sind keine Bestandteile des Grundgesetzes sondern umreißen nur - zur leichteren Orientierung - den Inhalt der einzelnen Vorschriften.

Das vergleichende Lesen der Artikel kann und sollte Anregung für Diskussionen bieten. Es darf jedoch nicht vergessen werden, daß vieles was gerade für Laien eindeutig klingt, auslegungsfähig und -bedürftig ist.

Es sei also ausdrücklich auf den notwendigen Genuß der juristischen Literatur verwiesen.

Die Synopse ist als Gesamtausgabe downloadbar

Letzte Bearbeitung am 23.05.2009

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