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Eine
Verfassung ( bei uns Grundgesetz genannt) ist integraler Bestandteil einer
- in diesem Falle bürgerlichen - Demokratie. Die Geburtsstunde des
bundesdeutschen Grundgesetzes schlug 1949. Die Väter und Mütter
dieser Verfassung hatten noch konkret vor Augen, was Nazi-Barbarei und
Krieg angerichtet hatten, waren teilweise auch selbst direkt davon betroffen.
So wundert es nicht, daß
die Urfassung keine bewaffneten Streitkräfte vorsah.
Der antifaschistische Geist des Grundgesetzes wird auch heute noch in
Art. 139 wachgehalten, wenngleich die Realisierung dieses antifaschistischen
Auftrages in der Praxis verkümmert ist.
Sie ermöglichte auch Sozialisierungen (was auch heute noch der Fall
ist, Art. 15).
Die Urfassung ist nicht eindeutig auf ein kapitalistisches Wirtschaftssystem
festgelegt, wenngleich die Lehre der der Herrschenden immer betont, daß
der Kapitalismus - salopp formuliert - das Grundgesetz ist. Schließlich
gab es nicht nur in der KPD, sondern auch in der Ur-CDU und etlichen anderen
Parteien der frühen Nachkriegszeit nennenswerte antikapitalistische
Strömungen. Wie wir aus der Nachschau wissen, setzte die Zeit der
Wendehälse recht bald wieder ein.
Das Grundgesetz ist nicht sakrosankt.
Es unterliegt, wie jedes Gesetz den Änderungen des politischen Willens.
Bislang gab es über 30 Gesetze , mit denen das Vorschriften abgeändert
eingeführt und auch aufgehoben wurden. Diese Änderungsgesetze
betrafen häufig mehrere Artikel gleichzeitig . Die Vielzahl der Änderungen
besagt nichts über deren Inhalt, vieles ist schlicht duch Zeitablauf
obsolet.
Eigentlich diente diese - sehr schlicht gehaltene - Synopse eher der persönlichen
Neugierde: wie sah das Ur-Grundgesetz aus, was hat sich wo geändert?
Ein erstes Problem war es, die 49er-Verfassung überhaupt im Netz
aufzuspüren. Im Riesenapparat der TU Berlin lag schließlich
das Objekt der Begierde:
http://user.cs.tu-berlin.de/~gozer/verf/ggbrd1949/0.cgi
Die aktuelle (Ver)Fassung zu finden war dagegen eine Kleinigkeit. Bei
iuris ist beispielsweise die Version immer aktuell im Netz:
http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/gg/index.htm
Doch vielleicht sind auch andere Menschen neugierig, wie
es der Verfassung im Laufe der Zeit ergangen ist...
Es könnte auch bereits ein Abgesang auf diese Verfassung sein, wenn
man die Bemühungen um eine europäische Verfassung betrachtet.
Die EU-Verfassung wird eine eindeutig
pro-kapitalistische Verfassung sein. Wird das Artikel 15 das Genick
brechen, wenn man auf dem legalen Weg verbleibt?
Es wird eine Verfassung sein, die - wohl ein trauriges Unikum der Rechtsgeschichte
- die Verpflichtung zu mehr Rüstung festschreibt. Ist das das Ende
des Artikels 4 Abs. 3, der Kriegsdienstverweigerung?
Sind Antikriegsdemonstranten - die die aggressive Militärpolitik
nicht nur der einzelnen EU-Staaten, wie Großbritannien und die
bereits im rechtsfreien Raum straflos "duldenden" BRD, sondern
auch die kriegerischen Wirtschaftsgemeinschaft EU künftig häufiger
und zahlreicher auf die Straßen treiben wird - bald Verfassungsfeinde?
Wird "het berufsverbot" ihretwegen unfröhliche Urständ
treiben?
Die Befürchtungen, die sich hinter
diesen vielleicht auch als provokativ empfundenen Fragen verbergen, sind
durchaus real. Aber schließlich ist auch die beabsichtigte EU-Verfassung
eine Provokation - für Demokrat/innen. Das Grundgesetz gilt es dagegen
als demokratische Errungenschaft zu verteidigen.
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Wichtige
Hinweise für die Benutzung:
Die Synopse - erstmalig
ins Netz gestellt in der Fassung per Weihnachten 2003 - wird nicht mehr
aktualisiert werden. Sie verbleibt auf dem Bearbeitungsstand 21.05.2009,
zwei Tage vor dem 60. Geburtstag der Verfassung.
Die in eckigen Klammern gesetzten Überschriften zu den Artikeln sind
keine Bestandteile des Grundgesetzes sondern umreißen nur - zur
leichteren Orientierung - den Inhalt der einzelnen Vorschriften.
Das vergleichende Lesen der Artikel kann und sollte Anregung für
Diskussionen bieten. Es darf jedoch nicht vergessen werden, daß
vieles was gerade für Laien eindeutig klingt, auslegungsfähig
und -bedürftig ist.
Es sei also ausdrücklich auf den notwendigen Genuß der juristischen
Literatur verwiesen.
Die Synopse ist als Gesamtausgabe
downloadbar
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