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Der Parlamentarische Rat hat am 23. Mai
1949 in Bonn am Rhein in öffentlicher Sitzung festgestellt, daß das am
8. Mai des Jahres 1949 vom Parlamentarischen Rat beschlossene Grundgesetz
für die Bundesrepublik Deutschland in der Woche vom 16. bis 22. Mai 1949
durch die Volksvertretungen von mehr als zwei Dritteln der beteiligten
deutschen Länder angenommen worden ist.
Auf Grund dieser Feststellung hat der Parlamentarische Rat, vertreten
durch seine Präsidenten, das Grundgesetz ausgefertigt und verkündet. Das Grundgesetz wird hiermit gemäß
Artikel 145 Absatz 3 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht.
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Der Parlamentarische Rat hat am 23. Mai
1949 in Bonn am Rhein in öffentlicher Sitzung festgestellt, daß das am
8. Mai des Jahres 1949 vom Parlamentarischen Rat beschlossene Grundgesetz
für die Bundesrepublik Deutschland in der Woche vom 16. bis 22. Mai 1949
durch die Volksvertretungen von mehr als Zweidritteln der beteiligten
deutschen Länder angenommen worden ist.
Auf Grund dieser Feststellung
hat der Parlamentarische Rat, vertreten durch seine Präsidenten, das Grundgesetz
ausgefertigt und verkündet.
Das Grundgesetz wird hiermit gemäß Artikel 145 Abs. 3 im Bundesgesetzblatt
veröffentlicht.
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Im Bewußtsein seiner Verantwortung vor Gott und den Menschen,
von dem Willen beseelt, seine nationale und staatliche Einheit
zu wahren und als gleichberechtigtes Glied in einem vereinten Europa dem
Frieden der Welt zu dienen, hat das Deutsche Volk in den Ländern Baden,
Bayern, Bremen, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz,
Schleswig-Holstein, Württemberg-Baden und Württemberg-Hohenzollern, um
dem staatlichen Leben für eine Übergangszeit eine neue Ordnung zu geben,
kraft seiner verfassunggebenden Gewalt dieses Grundgesetz der Bundesrepublik
Deutschland beschlossen.
Es hat auch für jene Deutsche gehandelt, denen mitzuwirken
versagt war.
Das gesamte Deutsche Volk bleibt
aufgefordert, in freier Selbstbestimmung die Einheit und Freiheit Deutschlands
zu vollenden.
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Im Bewußtsein seiner Verantwortung
vor Gott und den Menschen,
von dem Willen beseelt, als gleichberechtigtes
Glied in einem vereinten Europa dem Frieden der Welt zu dienen, hat sich
das Deutsche Volk kraft seiner verfassungsgebenden Gewalt dieses Grundgesetz
gegeben.
Die Deutschen in den Ländern Baden-Württemberg,
Bayern, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern,
Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen,
Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen haben in freier Selbstbestimmung
die Einheit und Freiheit Deutschlands vollendet. Damit gilt dieses Grundgesetz
für das gesamte Deutsche Volk. )
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